Eichpflicht bei medizinischen Waagen
Hierzu entstehen immer wieder Fragen.
Deshalb hier eine kurze Zusammenfassung zur aktuellen Lage:
Grundsätzlich müssen alle medizinischen Waagen, welche zur Diagnose und Heilbehandlung eingesetzt werden,
geeicht und nach dem MPG (Medizinproduktesgesetz) zugelassen sein.
Alle Gewichtswerte, die zur Behandlung eines Patienten verwendet werden, müssen von einer geeichten Waagen stammen.
Wir als Hersteller dürfen eichfähige Waagen nur geeicht in Verkehr bringen.
In Krankenhäusern ist die Verwendung geeichter medizinischer Waage durch den Gesetzgeber vorgeschrieben.
Waagen in diesem Bereich müssen alle 4 Jahre nachgeeicht werden.
Ausgenommen hiervon sind Bettenwaagen und Rollstuhlwaagen, welche einer Eichfrist von 2 Jahren unterliegen.
Die Nacheichung wird vom zuständigen Eichamt durchgeführt.
Der Betreiber der Waage ist verpflichtet, auf die Einhaltung der Eichfristen zu achten.
Niedergelassene Ärzte in Deutschland dürfen in ihren Praxen ebenfalls nur geeichte medizinische Waagen verwenden.
Die besondere Regelung hier jedoch, dass diese Waagen nicht einer Nacheichungspflicht unterliegen.
Die Waagen muss daher nur erstgeeicht gekauft werden.
In Seniorenheimen, Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen können zur Feststellung
des Gewichtes der Bewohner auch nichteichfähige Waagen Verwendung finden, wenn es darum geht, eine Tendenz festzustellen.
Dient die Gewichtsermittlung jedoch einer Behandlung oder einer therapeutischen Maßnahme, dann muss eine
geeichte Waage verwendet werden.
Grundsätzlich sind diese Einrichtungen verpflichtet, eine geeichte Waage z.B. im Sprechzimmer vorzuhalten.
Die Waage unterliegen keiner Nacheichungen die nach ISO-Norm zertifiziert sind, ist im Handbuch ein Turnus festzulegen, in welchen Zeiträumen die Messmittel überprüft werden.
Die einschlägigen Vorschriften sind bundesweit gleich, aber die Auslegung kann in den Bundesländern unterschiedlich sein.
Eine geeichte medizinische Waage muss folgende Kriterien erfüllen:
* Sie muss der Waagenrichtlinie 90/384/EWG entsprechen
* Sie muss zugelassen sein nach dem MPG 93/42/EWG
* Sie muss die Bedingungen der EMV Richtlinie erfüllen
* Sie muss die Normen der Niederspannungsrichtlinie erfüllen
* Sie muss geeicht sein nach der Klasse III und mit einem entsprechenden Typenschild versehen sein
* Sie muss das CE- Zeichen tragen